Soll ich die MwSt als Betrag im Angebot ausweisen?

Vor Kurzem hatte ich eine interessante Diskussion zur Frage „soll ich in einem Angebot den Mehrwertsteuer-Betrag in Euro und den Bruttobetrag angeben?“

Das kommt darauf an. Richtet sich das Angebot an Verbraucher (i.d.R. Privatpersonen), dann sollte sowohl der MwSt-Betrag als auch der Bruttopreis angegeben sein.

Im B2B-Bereich, also wenn die Anfrage von einem Unternehmen kommt bzw. der Leistungsempfänger nicht der Endverbraucher ist, reicht ein Hinweis, ob die MwSt bereits im Preis enthalten ist oder noch hinzukommt.

Unter diesen Rahmenbedingungen ist eine andere Fragestellung interessanter: Ist es sinnvoll, die MwSt und den Gesamtbetrag in Euro anzugeben? Es könnte schon interessant sein, den Gesamtbetrag zu sehen. Schließlich muss man diesen am Ende überweisen.

Das funktioniert gut, wenn das Angebot sehr einfach gehalten und lediglich ein Gesamtpreis angegeben ist. Mehrwertsteuer-Betrag ermitteln, aufschreiben und die Brutto-Summe bilden. Das hat jedoch Nachteile: wenn die Kalkulation komplizierter wird, weil etwa optionale und/oder wiederkehrende Leistungen angeboten werden, wird die Darstellung schnell unübersichtlich.

  1. Optionale Leistungen sind ein fantastisches Mittel, um unterschiedliche Budgetgrößen abzudecken, auch wenn diese nicht genau bekannt sind (Cross Selling). Wer sie nicht nutzt, lässt Geld liegen.
    Tipp: Du solltest nie ein Angebot abgeben, das nicht mindestens eine optionale Leistung enthält.
  2. Periodische oder wiederkehrende Leistungen wie Wartungsverträge etc. sind sehr sinnvoll, da sie für eine gewisse Kontinuität im Umsatz sorgen. Diese sind häufig ebenfalls optional.

Aber wie geht man dann mit der Steuer um? Einen Gesamtpreis gibt es nur für das Projekt. Zum Grundpreis für das Projekt kommen ggf. Preise für optionale und/oder wiederkehrende Leistungen. Bei optionalen Leistungen weißt du noch nicht, ob sie gebucht werden. Diese müsste man einzeln ausweisen. Bei wiederkehrenden Leistungen weißt du nicht, wie lange sie in Anspruch genommen werden. Es lässt sich also auch nur die Steuer bezogen auf den Preis pro Zeiteinheit ausweisen. Ein Gesamtpreis lässt sich damit nicht bilden.

Hinzu kommt die Möglichkeit, dass die Leistungen unterschiedlichen MwSt-Sätzen unterliegen können. Folglich müsste man sämtliche Positionen einem Steuersatz zuweisen und die Steuer bei jeder Position explizit ausweisen oder pro Steuersatz Zwischensummen bilden und diesen Summen jeweils ein MwSt-Betrag zuweisen. Die MwSt an jeder Position auszuweisen wird sehr schnell sehr komplex und unübersichtlich.

Was ist das Ziel des Angebots? Natürlich den Auftrag zu erhalten. Ich bin der Meinung, zu viele Zahlen wirken im Angebot schnell abschreckend. Dabei geht es nicht darum, einen niedrigeren Gesamtbetrag vorzutäuschen, sondern visuelles Rauschen zu reduzieren und sich auf das Wesentliche zu beschränken.

Das Wesentliche eines Angebots ist, den Kunden (ehrlich!) zu überzeugen. Für die meisten Angebotsempfänger ist die Mehrwertsteuer unwesentlich, weil sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Daher werben wir auch damit, dass Grip kein Tool für Kostenvoranschläge ist, sondern für ausführliche, überzeugende Angebote.

Steuer im schriftlichen Angebot

Zusammenfassung

Grundsätzlich solltest du im Angebot

  • an Geschäftskunden die Beträge ohne MwSt. ausweisen, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen.
  • an Privatkunden Bruttobeträge ausweisen.
  • in jedem Fall klarstellen, ob die Preise brutto oder netto zu verstehen sind.

Welche Erfahrungen hast du gemacht? Teile sie mit uns in den Kommentaren.

Till

Till Otto ist der Gründer von Grip und seit über 10 Jahren als Softwareentwickler und Berater selbständig.

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  1. Pingback: Webdesign Preis: Muss man Mehrwertsteuer im Angebot ausweisen?

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