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Freizeichnungsklausel

Was ist eine Freizeichnungsklausel

Eine Freizeichnungsklausel ist eine Vertragsbestimmung, die eine bestimmte Verpflichtung des Lieferanten einschränkt oder aufhebt.

Es gibt Freizeichnungsklauseln für diverse Einsatzzwecke. Üblich ist es, die Verfügbarkeit einzuschränken, die zu erwerbende Menge zu begrenzen oder eine Annahmefrist zu setzen, innerhalb derer das Angebot angenommen werden kann.

Warum sind Freizeichnungsklauseln wichtig?

Im Rahmen eines Angebots verpflichtet sich der Anbieter bestimmte Leistungen zu erbringen oder bestimmte Güter zu liefern. Für diese Lieferungen und Leistungen definiert das deutsche Gesetz diverse Verpflichtungen des Lieferanten, die mit Hilfe von Freizeichnungsklauseln begrenzt oder vermieden werden können.

Beispiele für Freizeichnungsklauseln

Typische Freizeichnungsklauseln, die häufig in Angeboten genutzt werden:

Zeitliche Befristung der Angebotsannahme

Durch die zeitliche Befristung der Angebotsannahme erhält das Angebot ein eindeutiges Verfallsdatum, nach dem sich beide Seiten richten können. Diese Frist ist insbesondere für Dienstleistungen eine der wichtigsten Freizeichnungsklauseln im schriftlichen Angebot. Aus diesem Grund haben wir der Annahmefrist für Angebote einen ganzen Artikel gewidmet.

Begrenzung der Verfügbarkeit

"Solange der Vorrat reicht" - diese Freizeichnungsklausel ist eine der bekanntesten. Sie ist bei der Lieferung von Waren relevant. Ohne diese Klausel ist der Anbieter nach Vertragsschluss verpflichtet, die angebotene Menge zu liefern. Kann der Lieferant nicht mehr liefern, weil die Ware bereits verkauft ist, haftet er gegenüber dem Vertragspartner für den entstandenen Schaden. Die Verfügbarkeitsklausel schließt dieses Haftungsrisiko aus.

Ein weiterer Aspekt ist ein psychologischer: durch die Freizeichnungsklausel wird dem potentiellen Kunden vermittelt, dass die verfügbare Menge begrenzt ist. Damit kann bei (generell) knappen Gütern oder besonders günstigen Preisen der Entscheidungsdruck auf den Käufer erhöht werden.

Preis freibleibend

Insbesondere bei komplexen Dienstleistungen kann es sinnvoll sein, den (Gesamt-)Preis offen zu halten, indem die Klausel "Preis freibleibend" eingesetzt wird. Für solche Leistungen wird häufig ein Kostenvoranschlag oder eine vergleichbare Prognose erstellt, die dem Kunden eine ungefähre Größenordnung des Preises vermittelt. Dadurch wird das Kostenrisiko zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber anders aufgeteilt. Bei Interesse findest du mehr zu den Vor- und Nachteilen im Artikel über die Abrechnung zum Festpreis oder nach Aufwand.

Unverbindliches Angebot

Enthält ein Angebot eine Freizeichnungsklausel wie "unverbindliches Angebot" oder "Angebot freibleibend", geht der Anbieter keinerlei Verpflichtung ein. Im rechtlichen Sinne handelt es sich dabei nicht um ein "Angebot". Stattdessen wird der Kunde dadurch aufgefordert, selbst ein (Kauf-)Angebot abzugeben. Erklärt der Kunde, dass er das unverbindliche Angebot annimmt, muss auch der Lieferant verbindlich zustimmen, damit ein Vertrag zustande kommt. Diese Zustimmung wird häufig in Form einer Auftragsbestätigung erteilt. Der Lieferant kann einen solchen Auftrag auch ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten, den der Kunde dann annehmen kann.

Was ist beim Angebot mit Freizeichnungsklauseln zu beachten?

Das Einschränken von Haftungsrisiken ist der Hauptnutzen von Freizeichnungsklauseln. So kann die vertragliche Situation für beide Seiten klar geregelt werden.

Für den Anbieter können sich jedoch auch Nachteile ergeben: Je geringer die Verbindlichkeit eines Angebotes ist, desto geringer ist der Mehrwert für den Interessenten. Unverbindlichkeit schafft kein Vertrauen, im Gegenteil. Dies sollte bei der Nutzung von Freizeichnungsklauseln berücksichtigt werden.

Fazit

Richtig eingesetzt können Freizeichnungsklauseln die Haftungsrisiken des Anbieters reduzieren und für beide Vertragsparteien klare Regelungen schaffen.