Bruttopreise aktivieren
Um neben Netto- auch Bruttopreise auszuweisen, muss die Steuerberechnung in deinem Konto aktiviert sein. Gehe im Hauptmenü zu “Konto verwalten”. Die Einstellung findest du im Reiter “Allgemein”.
Im Abschnitt Steuer wähle die Option Netto- und Bruttobeträge und speichere die Einstellungen.
Damit ist die Steuerberechnung aktiviert. Als nächstes muss den Preisen der richtige Steuersatz zugewiesen werden.
Steuersatz zuweisen
Damit Grip-Bruttobeträge berechnen kann, musst du jeder Preisposition den korrekten Steuersatz zuweisen. Die Auswahl des Steuersatzes kannst du direkt neben dem Betrag der Preisposition vornehmen.
Die verfügbaren Steuersätze sind abhängig vom Sitz deiner Firma. Hier im Screenshot sind die MwSt-Sätze in Deutschland abgebildet. Um zu bestimmen, welcher Steuersatz anwendbar ist, solltest du im Zweifelsfall einen Steuerbratung fragen.
Falls du die Auswahlliste der Steuersätze nicht siehst, gehe zurück zu Bruttopreise aktivieren und prüfe die Einstellung.
Wenn du ein Angebot als Vorlage speicherst oder duplizierst, wird diese Einstellung in das neue Dokument übernommen.
Preisvorlagen und Angebotsvorlagen
Die Voreinstellung in Grip ist grundsätzlich das Ignorieren der Steuerberechnung. Wenn du regelmäßig mit Bruttobeträgen arbeitest, kannst du dir die Arbeit deutlich erleichtern:
Du hinterlegst in den betroffenen Preisvorlagen den gewünschten Steuersatz, damit du das nicht bei jeder Verwendung wiederholen musst. Dasselbe gilt für komplette Angebotsvorlagen: Dort kannst du—analog zum Angebot—jeder Preisposition einen Steuersatz zuweisen.
Bruttopreise im Angebot ausweisen
Wenn in deinem Grip-Konto die Steuerberechnung aktiviert ist, werden im Angebot neben den Netto- auch Bruttopreise ausgewiesen—vorausgesetzt den Preispositionen sind Steuersätze zugewiesen. Falls im Angebot keine Preispositionen mit einem Steuersatz größer als Null vorhanden sind, sind Nettobetrag und Bruttobetrag identisch. Dennoch wird die Summe der einmaligen Projektleistungen sowohl netto als auch brutto ausgewiesen.
Wenn allen Preispositionen ein Steuersatz zugewiesen ist, sieht die Kalkulation in etwa folgendermaßen aus:
Im Auftragsformular wird außerdem bei optionalen Positionen explizit darauf hingewiesen, dass deren Preise Nettoangaben sind.
Da die Preisposition weiter oben im Angebot beschrieben und dort mit ihrem Bruttopreis ausgewiesen ist, reicht der Nettopreis im Auftragsformular aus.
Wenn du allen Preisen den korrekten Steuersatz zugewiesen hast, kannst du das Steuer-Kapitel verbergen. Wir empfehlen jedoch eher, den Hinweis in folgende Richtung anzupassen: "Soweit nichts anderes angegeben, sind alle Preise netto..."
Steuerberechnung im Angebot ausschalten
Wenn das Ausweisen der Bruttobeträge in einem bestimmten Angebot unerwünscht ist, kannst du die Bruttobeträge einfach ausschalten.
Öffne dafür die Übersichtsseite des Angebots und dann das Kontextmenü neben dem Bearbeiten-Button. Klicke auf “Angebotseinstellungen”.
Im Abschnitt “Preiskapitel” der Angebotseinstellungen kannst du festlegen, ob Grip Bruttobeträge im Angebot ausweisen soll oder nicht. Entferne den Haken bei “Bruttobeträge im Angebot ausweisen” und speichere die Änderung.
Die Steuersätze der Preispositionen bleiben dabei erhalten. Nur die Ausgabe von Steuer und Bruttobeträgen im Angebot wird unterdrückt. Dadurch lässt sich das Ausweisen von Bruttopreisen jederzeit wieder aktivieren.